Sonderregelung für Weiher

  • 2 Weiher in Koenigsmacker (Großer und kleiner Weiher)
  • 2 Weiher in Sentzich (A. Cauderlier und P. Boncour)
  • 3 Weiher in Basse-Ham (Sportplatz, Wiesen und kleiner Weiher genannt Carpodrome)
  • 1 Weiher in Manom (Sainte Marie) + Nachtangeln auf Karpfen

Allgemeine Angelbedingungen

  • Der ausgestellte Fischereischein ist streng personengebunden. Den Angehörigen der Mitglieder ist es jedoch gestattet, mit den maximal zulässigen 4 Ruten an den Weihern zu angeln (ausgenommen Carpodrome und See Mirgenbach).
  • Kinder in oder ohne Begleitung müssen im Besitz einer Angelkarte des Verbandes sein.
  • Der Fischereischein ist den Gewässerwarten und den Inhabern des Ausweises « Police de la Pêche“ bei Kontrollen vorzuweisen
  • Das Nachtangeln auf Karpfen ist ausschließlich am Weiher Sainte Marie gestattet.
  • Das Carpodrome ist dem vorschriftsmäßigen Stippangeln von Karpfen in den Öffnungszeiten vorbehalten.
  • Der kleine Weiher von Koenigsmacker ist dem Raubfischangeln mit Kunstködern vorbehalten. Die Fische müssen umgehend und schonend zurückgesetzt werden. Das Stippangeln mit einer einzigen rollenlosen Rute ist gestattet.

Allgemeine Regelung für alle Weiher

  • Während des Öffnungszeitraums ist das Angeln mit 4 Ruten, davon 3 auf Raubfisch erlaubt.
  • Die Schließung der Weiher zum Teil oder vollständig infolge eines Fischbesatzes oder einer umstandsbedingten Entscheidung des Vorstands wird per Pressemitteilung und Anschlag bei den Vertretern bekanntgegeben.
  • Die Maximalbreite eines Angelplatzes ist auf 5 m pro Angler begrenzt.
  • Die Ruten müssen zwingend rechtwinklig zum Angelplatz ins Wasser ragen.
  • Die Anwesenheit des Anglers am Angelplatz ist Pflicht.
  • Es gibt keine reservierten oder vergebenen Angelplätze.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass ein Fliegenfischer (oder ähnlich) gleichzeitig keine weitere Angeltechnik anwenden darf.
  • Das Mindestfangmaß des Hechtes ist auf 60 cm festgelegt, das des Zanders auf 50 cm. Fische, die diese Mindestgröße nicht haben, müssen lebend oder tot ins Wasser zurückgesetzt werden.
  • Begrenzung des Hechtfangs auf 2 Stück pro Tag und pro Angler.
  • Das Nachtangeln ist an den Weihern verboten, mit Ausnahme des Weihers von Sainte Marie, an dem das Nachtangeln auf Karpfen genehmigt ist.
  • « Catch and release“ für Karpfen aller Art.
  • Der Fang von Krebsen ist mit maximal 6 Reusen genehmigt ohne die Breite von 5 m des Angelplatzes zu überschreiten.
    An sämtlichen Weihern ist die Nutzung von Booten, Geräten zum Transport von Ködern oder ähnlichem streng verboten.
  • Die Nutzung eines Senknetzes ist streng verboten.
  • Der Aufenthalt auf dem Privatgelände der Vereinigung ist den Vereinsmitgliedern vorbehalten.

Sind verboten:

  • Camping, ausgenommen Nachtangelplätze auf Karpfen.
  • Baden
  • Müll- und Schuttabladen
  • Waschen und Ölwechsel von Kraftfahrzeugen
  • Beschädigung der Uferböschungen und der Vegetation
  • offenes Feuer

Carpodrome Kleiner Weiher von Basse-Ham – Allgemeine Regelung.

  • Öffnungszeiten: 7:30 bis 19:30 Uhr.
  • 1 einzige Angelrute begrenzt auf eine Länge von 13 m.
  • Rolle verboten.
  • Angelhaken ohne Widerhaken vorgeschrieben.
  • Geflochtene Schnur ist untersagt.
  • Abhakmatte oder ähnliches ist Vorschrift.
  • Alle Köder ohne Farbstoffe sind erlaubt
  • Farblose lebende oder tote Köder sind erlaubt, untersagt sind Köderfische, Kunstköder und Brot.
  • Das sofortige zurücksetzten ist vorgeschrieben für Karpfen aller Art, sowie unbeabsichtigt gefangene Hechte oder Zander.
  • Für die übrigen Arten sind Setzkescher für die Aufbewahrung erlaubt.
  • Stippangeln mit einer rollenlosen Rute erlaubt.

Carnadrome kleiner Weiher von Koenigsmacker -Allgemeine Regelung.

  • Der kleine Weiher von Koenigsmacker ist dem Raubfischangeln mit Kunstködern vorbehalten.
  • Die Raubfische müssen umgehend und schonend zurückgesetzt werden (Catch & release).
  • Das Stippangeln mit einer einzigen rollenlosen Rute ist gestattet. Anfüttern ist erlaubt.

Diese spezifische Bestimmung ergänzt die der sonstigen Weiher.

Verstösse und Angelordnung:

  • Die Einhaltung der vorliegenden Angelordnung ist Jedermanns Pflicht.
  • Verstöße, die von den vereidigten Wärtern und dem Kontrollpersonal festgestellt werden, werden von dem Vorstand durch Bestrafung geahndet
  • Der Besitz des Fischereischeins hat die Genehmigung der vorliegenden Angelordnung zur Folge.
  • Nützliche Rufnummern: Vorsitzender: (0033) 06.85.10.68.22 – Anlagen verantwortliche Person: (0033) 06.70.96.20.29

Es ist strengsten untersagt Grundeln aller Art als Köder sowohl lebend oder tot zu nutzen. Diese dürfen auch nicht lebend transportiert werden. Diesbezüglich werden strenge Kontrollen von der „police de la pêche“ sowie von den „gardes de pêche“ durchgeführt. Bei nicht einhalten dieser Verordnung wird ein Strafzettel erstellt und dieser den zuständigen Behörden übermittelt.

Im Falle einer Klage ist der Französische Originaltext rechtskräftig !

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